Teamligastatut „Silberner Gong“ des Bridgeverbandes Westfalen

Stand Januar 2022

§1 Allgemeines

  1. Teamwettkämpfe in Ligen: Der Bridgeverband Westfalen veranstaltet unterhalb der Bundesliga in mehreren Ligen Teamwettkämpfe.
  2. Spieljahr: Das Spieljahr ist das Geschäftsjahr. 
  3. Spielklassen: Oberste Klasse ist die Regionalliga, gefolgt von der 1. Landesliga und gegebenenfalls der 2. Landesliga.
  4. Organisation des Spielbetriebs: Der Ligabetrieb liegt im Aufgabenbereich des Ressortleiters 2 (Sport / Turnierleiterwesen). Die Aufgaben für die Spielklassen können auf durch den Verbandsvorstand zu bestellende Ligaobmänner delegiert werden. 

§2 Staffeleinteilung

  1. Regionalliga: Die Regionalliga spielt in einer Staffel mit 8 Teams.
  2. 1. Landesliga: Die 1. Landesliga ist offen. Bei bis zu 10 Mannschaften wird in einer Staffel gespielt, danach in 2 oder mehr Staffeln, wobei keine Staffel weniger als 5 Mannschaften beinhalten soll. Die Einteilung sollte dann nach geografischen Gesichtspunkten vorgenommen werden.
  3. 2. Landesliga: Die 2. Landesliga ist offen. Bei bis zu 10 Mannschaften wird in einer Staffel gespielt, danach in 2 oder mehr Staffeln, wobei keine Staffel weniger als 5

Mannschaften beinhalten soll. Die Einteilung sollte dann nach geografischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Vor Saisonbeginn kann der Ligaobmann bei mehreren Staffeln eine Endrunde der am besten platzierten Mannschaften ansetzen. Der Sieger erhält schließlich den Titel „Meister der 2. Landesliga der Saison xxxx“.

  • Verzicht oder Verlust von Startplätzen: In Fällen des Verzichts auf oder des Verlustes von Startplätzen in der Regionalliga soll diese auf 8 Teams ergänzt werden. Dabei soll das Recht in der Regionalliga zu spielen alternierend erst einem der Nichtaufsteiger aus der 1. Landesliga, dann einem Absteiger aus der Regionalliga angeboten werden, jeweils nach dem Ergebnis der Abschluss-Tabelle. Sollte sich niemand finden, kann das Procedere sinngemäß auf die 2. Landesliga ausgeweitet werden. Findet sich auch dann keine nachrückende Mannschaft, so verfällt dieser Startplatz für die folgende Saison und es gibt in diesem Jahr einen Absteiger aus der Regionalliga weniger.

§3 Verantwortlichkeit der Vereine und Spielberechtigung der Teams

  1. Zugehörigkeit: Die Teams spielen für ihre Vereine. Deren Vorstand ist verantwortlich für: Die Aufstellung, die rechtzeitige Meldung und das Antreten seiner Teams.
  2. Mitgliedschaft: Die Spieler müssen am 1. Januar des Spieljahres Mitglied des betreffenden Vereins sein.
  3. Anzahl Spieler: Ein Team besteht aus 4-8 Spielern.
  4. Meldung von Teams: Jeder Verein kann beliebig viele Teams melden. Die Meldung hat zu erfolgen an den Verbandssportwart (Leiter Ressort 2) und namentlicher Angabe von mindestens 4 Spielern und Anführung des Namens des Teamkapitäns mit Anschrift und Telefonnummer sowie, falls vorhanden, e-Mail-Adresse. Für die Spieler ist zusätzlich die DBV-Mitgliedsnummer anzugeben.
  5. Nenngeld: Das Nenngeld pro Team wird von der Verbandsversammlung festgesetzt und ist zweckgebunden für den Ligaspielbetrieb zu verwenden. Es beträgt mindestens 10,- Euro und ist durch den Verein mit der Meldung an den Verband (Verbandskasse) zu entrichten.

§4 Spielberechtigung

  1. Spieler können in der laufenden Saison nur für einen Verein spielen!
  2. Spieler, die von einem Verein für die Bundesliga gemeldet sind, sind für die Regional- oder Landesliga gesperrt.

§5 Spielplan

  1. Erstellung des Spielplanes: Vor Beginn der Saison wird vom Verbandssportwart bzw. Ligaobmann ein Spielplan erstellt und 2 Wochen vorher den Kapitänen der am Spielbetrieb beteiligten Teams über ihre Vereine oder per E-Mail zugestellt. Die

Spielstärke der Teams, geographische Gesichtspunkte, Schulferien, Feiertage und Termine von Verbandsturnieren sowie der Bundesliga sind bei der Terminplanung und Staffeleinteilung zu berücksichtigen. 

  • Hometeam: Hometeam ist das im Spielplan zuerst genannte Team und dieser Verein stellt das Spielmaterial.
  • Spieltermine: Für die einzelnen Ligen gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der Spieltermine:
    • In der Regionalliga werden an 3 Samstagen je 2 Kämpfe an vorgegebenen Orten ausgetragen. Für den 7. Kampf wird ein weiterer Spieltermin (Samstag) und Ort fest vorgegeben.
    • In der 1. Landesliga werden an 2 bis 5 Samstagen je 2 Kämpfe an vorgegebenen Orten ausgetragen. Für einzelne Spieltermine ist auch ein Spielen an 2 verschiedenen Orten möglich. Für einen gegebenenfalls nötigen einzelnen Kampf wird ein weiterer Spieltermin (Samstag) fest vorgegeben. Die beiden Teams dürfen sich abweichend von dieser Vorgabe in beidseitigem Einverständnis auf einen früheren Termin einigen.
    • In der 1. Landesliga werden an 3 bis 4 Samstagen je 2 Kämpfe an vorgegebenen Orten ausgetragen. Für einen gegebenenfalls nötigen einzelnen Kampf wird ein weiterer Spieltermin (Samstag) fest vorgegeben. Die beiden Teams dürfen sich abweichend von dieser Vorgabe in beidseitigem Einverständnis auf einen früheren Termin einigen.
    • Die einzelnen Termine sind spätestens bis zum 01.07. des Vorjahres festzulegen und z.B. durch Veröffentlichung auf der Homepage bekannt zu geben.

§6 Auftragungsmodalitäten, Wertung, Auf- und Abstieg

  1. Regelungen durch die TO: Die in der Turnierordnung des DBV unter dem Abschnitt „DBV-Teamligen“ (§§ 48-51) bzw. der Teamliga-Ordnung getroffenen Regeln sind anzuwenden, soweit in diesem Statut nicht eine andere Regelung vorgesehen ist, und diese laut TO möglich ist.
  2. Systemkategorie: Alle Ligen spielen nach der Systemkategorie C.
  3. Spielplan: Jedes Team hat gegen jedes andere Team anzutreten. Gehören mehrere Teams eines Vereins derselben Liga an, ist der Spielplan so zu gestalten, dass sie möglichst zuerst gegeneinander spielen.
  4. Anzahl Spieler pro Kampf: Pro Kampf dürfen bis zu 6 Spieler eingesetzt werden, pro Saison bis zu 8. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung wird der betreffende Kampf in der Regionalliga und der 1. Landesliga als nicht angetreten betrachtet und mit 12:0 für das gegnerische Team gewertet. In der untersten Liga können in Ausnahmefällen auch mehr als 6 Spieler in einem Kampf bzw. insgesamt mehr als 8 Spieler pro Saison eingesetzt werden. Das Ergebnis dieser Kämpfe wird wie gespielt gewertet, das betreffende Team erhält aber für diese Kämpfe keine Clubpunkte und kann in diesem Jahr nicht aufsteigen. 
  5. Boardzahl: In der Regionalliga werden 28 Austeilungen, in der 1. Landesliga 24 Austeilungen und in der 2. Landesliga 20 Austeilungen gespielt. Jeweils zur Halbzeit erfolgt eine Zwischenabrechnung. Nur zur Halbzeit können neue Spieler eingewechselt werden.
  6. Spielbedingungen: Bei den zentral gespielten Kämpfen wird nach Möglichkeit mit duplizierten Boards und mit Turnierleitung gespielt. In der Regionalliga kommen bei diesen Kämpfen nach Möglichkeit Screens zum Einsatz.
  7. Aushilfen: Aushilfen bei maximal 3 Kämpfen in höheren Ligen sind gestattet, jedoch (siehe §4 Absatz 1) nur in einem Team des eigenen Vereins.
  8. Siegpunkte: Die Umrechnung in Siegpunkte richtet sich nach den Bestimmungen des DBV. Beide Kapitäne zeichnen das Ergebnis auf dem Spielbericht gegen. Das Hometeam reicht diesen innerhalb von 7 Tagen an den Ligaobmann weiter. 
  9. Nichtantreten: Tritt ein Team einen Kampf ohne ausreichenden Grund oder unentschuldigt nicht an, prüft und entscheidend der Verbandsvorstand über die Einleitung eines Verfahrens vor dem Schieds- und Disziplinargericht. TO §49 Absatz 7 vorletzter Satz bleibt davon unberührt.
  10. Aufstiegsrunde: Der Sieger der Regionalliga hat das Recht, an der Aufstiegsrunde der 3. Bundesliga nach den Bestimmungen der Turnierordnung sowie den zusätzlichen Regeln des DBV teilzunehmen. Sollte dieses Recht nicht wahrgenommen werden, hat der Club diesen Verzicht unverzüglich, spätestens eine Woche vor Beginn der Aufstiegsrunde, dem zuständigen Ligaobmann des Verbands anzuzeigen. Das Recht zur Teilnahme geht auf den Nächstplatzierten über.
  11. Abstieg: Es steigen ab:
    1. Die beiden schlechtestplatzierten Teams aus der Regionalliga in die 1. Landesliga.
  12. Aufstieg: Es steigen auf:
    1. Die Erst- und Zweitplatzierten der 1. Landesliga steigen in die Regionalliga auf.
  13. Auf- und Absteiger aus der Bundesliga: Bei Auf- oder Abstieg eines oder mehrerer Teams aus der 3. Bundesliga kann sich die Zahl der Auf- bzw. Absteiger entsprechend erhöhen oder vermindern. Die genaueren Einzelheiten legt der Ligaobmann bei Bedarf kurzfristig fest.

§7 Zuteilung von Clubpunkten

Clubpunkte werden nur für gespielte (und nicht nachträglich annullierte) Kämpfe ausgestellt und am Ende der Saison vom Ligaobmann dem DBV-Masterpunktsekretariat übermittelt. Ihre Zuteilung richtet sich nach der Masterpunktordnung (MPO) des DBV.

Zurzeit gilt: Für einen Sieg erhält man in der:

  • Regionalliga pro eingesetztem Spieler 200 CP
  • 1. Landesliga pro eingesetztem Spieler 160 CP
  • 2. Landesliga pro eingesetztem Spieler 120 CP

Bei exaktem IMP-Gleichstand erhält jeder am betreffenden Kampf beteiligte Spieler 50% der oben angegebenen Clubpunkte (also 100 / 80 / 60).

§8 Streitfälle und Protestverfahren

Das Verfahren bei Streit- und Protestfällen richtet sich nach der Verfahrensordnung des DBV, ebenso die Höhe der Gebühr und der sonstigen Kostenregelungen.

  1. Kein anwesender Turnierleiter: Sollte bei einem Streitfall kein Turnierleiter bestimmt sein, entscheidet der Verbandssportwart. Für jedes bestrittene Board ist ein Schiedsgerichtformular auszufüllen und dem Spielbericht (§6 Absatz 6) beizufügen. 
  2. Protest gegen eine getroffene Entscheidung: Für die Einlegung des Rechtsmittels gilt §21 der TO:
    1. Protest gegen Entscheidung eines anwesenden Turnierleiters: Ist ein Turnierschiedsgericht (TSG) anwesend und entscheidungsfähig, so entscheidet dieses über Proteste gegen Entscheidungen des Turnierleiters.
    1. Protest gegen Entscheidung des Verbandssportwarts: Für Protestfälle gegen die Entscheidung des Verbandssportwarts sind dem Vorsitzenden des Sportgerichts neben der Protestschrift, der Bescheid des Verbandssportwarts und die Quittung über die eingereichte Protestgebühr in Höhe von 30,- Euro zuzuleiten. In diesen Fällen beträgt die Protestfrist 7 Tage.
    1. Berufungsinstanz: Gegen eine Entscheidung des TSG ist eine Berufung beim (Landes-)Verbandssportgericht möglich. Gegen eine erstinstanzliche

Entscheidung des Verbandssportgerichts ist Berufung bei der in der Verfahrensordnung genannten Instanz (Sportgericht des Verbandes Nord-West e.V.) möglich.

§9 Schlussbestimmungen

  1. Richtlinien: Der Verbandsvorstand erlässt die notwendigen Richtlinien zur Durchführung dieser Ordnung und des Spielbetriebs.
  2. Änderungen / Ergänzungen: Änderungen, Ergänzungen oder eine Neufassung der Spielordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der in der Verbandsversammlung abgegebenen Stimmen.
  3. Inkrafttreten: Dieses Statut tritt nach seiner Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung mit dem Spieljahr 1991/1992 in Kraft

Beschlossen in der Bezirksversammlung am 24.04.2016 in der Fassung vom 12.02.1991, neu erstellt von Thorsten Roth am 21.11.2021.