Jahreshauptversammlung des Bridge Verband Westfalens am 12. Juni 2022

Das Präsidium lädt die Mitgliedsvereine des Bridgeverband Westfalens zu ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung in Osnabrück ein. Im Anschluss um ca. 13:30 Uhr findet die Verbands-Individual-Meisterschaft statt s.o.. Anmeldungen nimmt der Vorstand gerne entgegen. Einladung

B r i d g e v e r b a n d W e s t f a l e n 

D a s P r ä s i d i u m 

Bridgeverband Westfalen 

Michael Böcker – Ameldungstraße 58 – 49082 Osnabrück 

Osnabrück, 9. Mai 2022 

Einladung zur Jahreshauptversammlung (JHV) 2022 

Unsere JHV findet am Sonntag, 12. Juni 2022, um 10:00 Uhr in Osnabrück statt. 

Tagungsort: Bridgeforum, Mindener Str. 205, 1. OG – 49084 Osnabrück 

Tagesordnung 

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 

2. Bestimmung des Protokollführers 

3. Tätigkeitsbericht des Vorstandes und Aussprache 

4. Bericht der Kassenprüfer 

5. Antrag auf Entlastung des Vorstandes 

6. Anträge des Vorstandes auf Änderung der Satzung 

7. Antrag von Thorsten Roth auf Änderung der Satzung 

8. Antrag von Thorsten Roth auf Änderung des Ligastatuts „Silberner Gong“ 

9. Nachwahl Sportgericht 

10. Nachwahl Schieds- und Disziplinargericht 

11. Verschiedenes 

12. Weitere Anträge 

Die Anträge auf Änderung der Satzung sind der Einladung auf den nächsten Seiten angefügt. Vorschlag einer Neufassung des Ligastatuts von T. Roth finden Sie auf den Seiten 7-10. Eine Anlage zum Ligastatut befindet sich auf den Seiten 11-12. Weitere Hinweise und eine Präsentation befinden sich auf der Website des Landesverbandes (www.bridge-westfalen.de).  

Mit bridgesportlichen Grüßen 

Michael Böcker 

(um ca. 13:30 Bezirks-Individual-Meisterschaft) 

Michael Böcker – Ameldungstraße 58 – 49082 Osnabrück 

Tel: 0175 5812627 E-Mail: vorstand@bridge-westfalen.de

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Antrag auf Satzungsänderung (1): 

§ 13 Vorstand wird um Punkt 8 ergänzt: 

Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Nicht zur Vorstandsarbeit gehören dabei u.a. a) Leitung von Turnieren 

b) Pflege und Gestaltung von Webseiten 

c) Durchführung von Seminaren / Unterricht 

Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.“ 

Begründung: Diese Ergänzung haben einige Landesverbände in den letzten Jahren schon in ihre Satzungen  eingefügt. Hierbei soll verdeutlicht werden, dass bestimmte Tätigkeiten nicht zur Vorstandsarbeit gehören  und sich beispielsweise der Sportwart auch als Turnierleiter für den Ligabetrieb einteilen kann (Selbstkon trahierung). Diese Tätigkeit kann er dann entsprechend mit dem Landesverband abrechnen (Turnierleiter honorar). 

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Antrag auf Satzungsänderung (2): 

§ 12.2 ALT: Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei jedoch höchstens vier stell vertretenden Vorsitzenden. 

§ 12.2 NEU: Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei jedoch höchstens fünf stellvertretenden Vorsitzenden. 

§ 12.2 Ergänzung: Ressort 5: Jugendarbeit 

Begründung: Viele Sportverbände haben einen Jugendwart als Vorstandsmitglied, oder als Mitglied eines  erweiterten Vorstandes, oder zumindest fest definiert als einen Referenten. So eine Funktion bzw. einen  Posten gibt es im Bridgeverband Westfalen bisher gar nicht. Man kann auch nicht erwarten, dass das Ress ort Unterrichtswesen den Bereich Jugend mitbearbeitet, denn das sind 2 verschiedene „Dinge“. 

Man könnte als Gegenargument natürlich sagen, es gibt ja kaum Jugendliche und daher auch bislang keine  Veranstaltungen speziell für Jugendliche. Das ist zweifellos richtig. Aber wie soll sich das ändern, wenn es  niemanden gibt, der sich offiziell darum kümmert? Die Aufgaben des Ressortleiters könnten unter ande rem sein: 

• Mitspracherecht als Vorstandsmitglied im Bridgeverband Westfalen 

• Kommunikation mit den Junioren innerhalb des Bridgeverbandes Westfalen 

• Organisation eines speziellen Spielbetriebes für Junioren bzw. mit mehr Juniorenbeteiligung als bis her 

• Kommunikation mit den Vereinen in die eine Richtung bzw. dem Deutschen Bridgeverband in die  andere Richtung 

• Organisation von bzw. Mitarbeit am Juniorenkader 

• Organisation von bzw. Mitarbeit an Fortbildungsveranstaltungen für Junioren bzw. Übungsleiter fortbildungen in Zusammenarbeit mit dem Ressort Unterricht 

Dafür müsste das Ressort Jugendarbeit (das bis zum Juniorenalter von 27 Jahren gilt) geschaffen werden,  außerdem müsste die Funktion / das Ressort in den Vorstand integriert werden.

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Antrag auf Satzungsänderung (3): 

§ 10.3 a) ALT: jeder Mitgliedsverein hat so viele Stimmen, wie er Mitgliedsbeiträge gemäß § 6 Absatz 3 an  den Bridgeverband abführt. 

§ 10.3 a) NEU: jeder Mitgliedsverein hat so viele Stimmen, wie die Anzahl der Mitglieder, für die er gemäß  § 6 Absatz 3 Mitgliedsbeiträge an den Bridgeverband abführt. 

Begründung: In §10 werden wichtige Regelungen zur jährlichen Hauptversammlung aufgeführt, dazu gehö ren die Stimmenzahlen der Vereine. Die bisherige Formulierung berechnet die Stimmen allerdings eher  aufgrund der Mitgliedsbeiträge, nicht aufgrund der Anzahl der Erstmitglieder. Dies würde vor allem bei  Clubs mit vielen Junioren zu einem deutlichen Ungleichgewicht führen, außerdem würde es bei dieser An wendung die Stimmenzahlen unnötig noch weiter aufblähen. Gemeint war sicherlich von vorneherein oh nehin als Basis die Anzahl der Erstmitglieder (was auch immer praktisch so angewendet wurde), dies sollte  dann auch so definiert werden.

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Antrag auf Satzungsänderung (4) von Thorsten Roth: 

§ 15 ALT: Das Präsidium kann zu seiner Entlastung geeignete Personen zu Referenten bestellen und  ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. 

§ 15 NEU: Das Präsidium kann zu seiner Entlastung geeignete Personen zu Referenten bestellen und  ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Dazu gehört insbesondere ein von den Junioren gewählter Ju gendsprecher. Alle vorhandenen Referenten, ebenso die Vorsitzenden der beiden Gerichte (§13+14), sind zu  den Hauptversammlungen einzuladen und sollten in Form eines Berichtes gehört werden. Sie können au ßerdem zu Vorstandssitzungen des Verbandes hinzugezogen werden.“ 

Begründung: Aus der Förderung von Kindern, Jugendlichen und Junioren erwächst auch die Verpflichtung,  sie in Entscheidungsprozesse einzubinden bzw. sie darüber zu informieren. Da in den meisten Vereinen ein  Stimmrecht erst ab dem Alter von 18 Jahren vorgesehen ist, sollte Jugendlichen ein anderer Weg zur akti ven Teilnahme ermöglicht werden.  

Die meisten Sportverbände wählen dafür Jugendsprecher, allerdings mit unterschiedlichen Wahlproze duren und mit unterschiedlichen Varianten der Einflussnahme. Ein Jugendsprecher sollte dabei nur von  den jugendlichen Mitgliedern (beim Bridge sind das die Junioren) innerhalb des Bridgeverbandes gewählt  werden.  

Aufgrund der noch sehr geringen Anzahl an Junioren, muss ein Jugendsprecher zunächst kein Mitglied des  Vorstandes im Bridgeverband Westfalen sein, diese Prämisse könnte sich allerdings im Laufe der Zeit auch  wieder ändern. Es macht daher Sinn, ihn zunächst offiziell als Referenten zu bestimmen, am besten nach  einem vom Jugendwart organisierten Wahlvorgang. Ich würde dafür zunächst eine Abstimmung per E-Mail  vorschlagen, jedoch könnten sich die Junioren später auch eine eigene Jugendsatzung mit eigener Jugend 

versammlung geben. 

Der Jugendsprecher als Referent sollte in der Satzung Erwähnung finden, außerdem ist es sinnvoll alle Re ferenten zur Mitgliederversammlung einzuladen und ihre Berichte zu hören.

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Antrag auf Änderung des Ligastatuts „Siberner Gong“ von Thorsten Roth: 

Das Ligastatut des BV Westfalen in der bisherigen Form stammt noch aus den 90er-Jahren und wurde teil weise nur in handschriftlicher Form weitergeführt, bevor es von Thorsten Roth 2020 erneut abgetippt  wurde, damit wenigstens eine digitale Version vorliegt.  

Dabei sind in dieser neuen und quasi unveränderten Version noch Fehler drin, außerdem sind die Struktur  und einige der Inhalte inzwischen überholt. Auch fehlen die neuen Medien als Möglichkeiten der Kommu nikation völlig. Besonders wichtig ist, dass große Satzungen oder Statute möglichst keine Werte in Form  von Durchführungsbestimmungen beinhalten sollten, wie z.B. Nenngelder, Boardzahlen, Termine oder  Ähnliches.  

Alles das gehört in eine separate Datei als Anhang zum Statut, damit in Zukunft das Statut nicht mehr, bzw.  nicht mehr so oft, geändert werden muss, sondern nur noch die Anlage. Der DBV hat das gerade im Rah men seiner eigenen Satzung gemacht, wir werden dem Vorbild wahrscheinlich in den nächsten Jahren fol gen. Außerdem sollte es dem Vorstand möglich sein, in besonderen Fällen wie z.B. der Corona-Epidemie,  einzelne Werte im Sinne der Durchführung der Veranstaltungen anzupassen, ohne eine Versammlung ein zuberufen. 

Das findet sich nun in der Version 2022 des Ligastatus wieder, wobei eine 1:1 Gegenüberstellung der Ände rungen gegenüber der Version von 2020 keinen Sinn macht, weil auch die Struktur stärker verändert wur de. Es gibt daher auf der Webseite als Anlage zur Einladung zu Versammlung neben dem Antrag noch ein  paar Hinweise zu den Änderungen und eine Präsentation, die auf der Versammlung ausführlich erklärt  wird.  

Grob kann man sagen, dass sich nur wenige echte, inhaltliche Änderungen ergeben haben; die Korrektur  von Fehlern, des Layouts, der Struktur, die Ausgliederung von Zahlen in die Anlage und die Integration von  neuen Medien stand im Vordergrund. Einige weitere Änderungen werden bestimmt in den nächsten Jah ren noch notwendig werden, doch aktuell reicht die neue Version erst einmal aus.  

Angehängt sind dann noch die neue Version des Statuts von 2022 und die neue Anlage dazu, quasi als ein  Antrag zur Änderung das Ligastatuts Silberner Gong.

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Teamligastatus „Silberner Gong“ des Bridgeverbandes Westfalen 

§1 Allgemeines 

1. Teamwettkämpfe in Ligen: Der Bridgeverband Westfalen veranstaltet unterhalb der Bundesligen in  mehreren Ligen Teamwettkämpfe. 

2. Spieljahr: Das Spieljahr ist das Geschäftsjahr.  

3. Spielklassen: Oberste Klasse ist die Regionalliga, gefolgt von der 1. Landesliga und gegebenenfalls  der 2. Landesliga. 

4. Organisation des Spielbetriebs: Der Ligabetrieb liegt im Aufgabenbereich des Ressortleiters 2  (Sport / Turnierleiterwesen). Die Aufgaben für die Spielklassen können auf durch den Verbandsvor stand zu bestellende Ligaobmänner delegiert werden.  

§2 Staffeleinteilung 

1. Regionalliga: Die Regionalliga spielt in einer Staffel mit 8 Teams. Sollte die Regionalliga in einem  Jahr mit mehr oder weniger Mannschaften starten, wird die Regelung zu Aufstieg und Abstieg so  angepasst, dass man die Anzahl von 8 Teams möglichst wieder erreicht. Der Sieger erhält den Titel  „Meister der Regionalliga der Saison xxxx“. 

2. 1. Landesliga: Die 1. Landesliga ist offen. Bei bis zu 10 Mannschaften wird in einer Staffel gespielt,  danach in 2 oder mehr Staffeln, wobei keine Staffel weniger als 5 Mannschaften beinhalten soll. Die  Einteilung sollte dann nach geografischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Der Sieger er hält den Titel „Meister der 1. Landesliga der Saison xxxx“. 

3. 2. Landesliga: Die 2. Landesliga ist offen. Bei bis zu 10 Mannschaften wird in einer Staffel gespielt,  danach in 2 oder mehr Staffeln, wobei keine Staffel weniger als 5 Mannschaften beinhalten soll. Die  Einteilung sollte dann nach geografischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Vor Saisonbe ginn kann der Ligaobmann bei mehreren Staffeln eine Endrunde der am besten platzierten Mann schaften ansetzen. Der Sieger erhält den Titel „Meister der 2. Landesliga der Saison xxxx“. 

4. Verzicht oder Verlust von Startplätzen: In Fällen des Verzichts auf oder des Verlustes von Startplät zen in der Regionalliga soll diese auf 8 Teams ergänzt werden. Dabei soll das Recht in der Regional liga zu spielen alternierend erst einem der Nichtaufsteiger aus der 1. Landesliga, dann einem Ab steiger aus der Regionalliga angeboten werden, jeweils nach dem Ergebnis der Abschluss-Tabelle.  

Sollte sich niemand finden, kann das Procedere sinngemäß auf die 2. Landesliga ausgeweitet wer den. Findet sich auch dann keine nachrückende Mannschaft, so verfällt dieser Startplatz für die fol gende Saison und es gibt in diesem Jahr einen Absteiger aus der Regionalliga weniger. 

§3 Verantwortlichkeit der Vereine und Spielberechtigung der Teams 

1. Verantwortlichkeiten: Die Teams spielen für ihre Vereine. Deren Vorstand ist verantwortlich für die  Aufstellung, die rechtzeitige Meldung, die Zahlung des Nenngeldes und das Antreten seiner Teams.  Die Spieler müssen am 1. Januar des Spieljahres Mitglied des betreffenden Vereins sein. Ein Team  besteht aus 4-8 Spielern. 

2. Meldung von Teams: Jeder Verein kann beliebig viele Teams melden. Die Meldung hat zu erfolgen  an den Verbandssportwart (Leiter Ressort 2) mit namentlicher Angabe von mindestens 4 Spielern 

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und Anführung des Namens des Teamkapitäns mit seinen Kontaktdaten. Für die Spieler ist zusätz lich die DBV-Mitgliedsnummer anzugeben. 

3. Nenngeld: Das Nenngeld pro Team wird von der Verbandsversammlung festgesetzt und ist zweck gebunden für den Ligaspielbetrieb zu verwenden. Es beträgt mindestens 10,- Euro und ist durch  den Verein mit der Meldung an den Verband (Verbandskasse) zu entrichten. 

§4 Spielberechtigung 

• Spieler können in der laufenden Saison nur für einen Verein spielen. 

• Spieler, die von einem Verein für die Bundesliga gemeldet sind, sind für die Regionalliga oder Lan desligen gesperrt. 

§5 Spielplan 

1. Erstellung des Spielplanes: Vor Beginn der Saison wird vom Verbandssportwart bzw. Ligaobmann  ein Spielplan erstellt und mindestens 2 Wochen vorher den Kapitänen der am Spielbetrieb beteilig ten Teams über ihre Vereine oder per E-Mail zugestellt. Die Spielstärke der Teams, geographische  Gesichtspunkte, Schulferien, Feiertage und Termine von Verbandsturnieren sowie der Bundesligen  können bei der Terminplanung und Staffeleinteilung berücksichtigt werden.  

2. Hometeam: Hometeam ist das im Spielplan zuerst genannte Team und dieser Verein stellt das  Spielmaterial. 

3. Spieltermine: Für die einzelnen Ligen gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der Spielter mine: 

1. Alle Runden sollen an zentralen Orten unter Anwesenheit eines neutralen Schiedsrichters  gespielt werden. 

2. Ist kein Schiedsrichter anwesend, so gelten die Kapitäne der Teams als Schiedsrichter. 3. Die Termine werden auf Doppelrunden aufgeteilt und notfalls mit einer einzelnen Runde  ergänzt, dabei soll jede Mannschaft einmal gegen jedes andere Team spielen. Gehören  mehrere Teams eines Vereins derselben Liga an, ist der Spielplan so zu gestalten, dass sie  möglichst zuerst gegeneinander spielen. 

§6 Auftragungsmodalitäten, Wertung, Auf- und Abstieg 

1. Regelungen durch die TO: Die in der Turnierordnung des DBV unter dem Abschnitt „DBV Teamligen“ (§§ 48-51) bzw. der Teamliga-Ordnung getroffenen Regeln sind anzuwenden, soweit in  diesem Statut nicht eine andere Regelung vorgesehen ist, und diese laut TO möglich ist. 2. Systemkategorie: Alle Ligen spielen nach der Systemkategorie C. 

3. Anzahl Spieler pro Kampf: Pro Kampf dürfen bis zu 6 Spieler eingesetzt werden, pro Saison bis zu 8  Spieler. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung, wird der betreffende Kampf in der Regionalliga  und der 1. Landesliga als nicht angetreten betrachtet und entsprechend für das gegnerische Team  gewertet. In der untersten Liga können in Ausnahmefällen auch mehr als 6 Spieler in einem Kampf  bzw. insgesamt mehr als 8 Spieler pro Saison eingesetzt werden. Die Ergebnisse dieser Kämpfe  werden wie gespielt gewertet, das betreffende Team erhält aber für diese Kämpfe keine Clubpunk te und kann in diesem Jahr nicht aufsteigen.  

4. Boardzahl: Die Anzahl der Boards wird in der Anlage geregelt. Jeweils zur Halbzeit erfolgt eine Zwi schenabrechnung. Nur zur Halbzeit können neue Spieler eingewechselt werden.

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5. Spielbedingungen: Bei den zentral gespielten Kämpfen wird nach Möglichkeit mit duplizierten  Boards und mit Turnierleitung gespielt. In der Regionalliga können bei diesen Kämpfen Screens zum  Einsatz kommen. 

6. Aushilfen: Aushilfen bei maximal 3 Kämpfen in höheren Ligen sind gestattet, jedoch (siehe §4 Ab satz 1) nur in einem Team des eigenen Vereins. 

7. Siegpunkte: Die Umrechnung in Siegpunkte richtet sich nach den Bestimmungen des DBV.  8. Nichtantreten: Tritt ein Team zu einen Kampf ohne ausreichenden Grund, oder unentschuldigt,  nicht an, prüft und entscheidend der Verbandsvorstand über die Einleitung eines Verfahrens vor  dem Schieds- und Disziplinargericht. TO §49 Absatz 7 vorletzter Satz bleibt davon unberührt. 9. Aufstiegsrunde: Der Sieger der Regionalliga hat das Recht, an der Aufstiegsrunde der Bundesligen  nach den Bestimmungen der Turnierordnung sowie den zusätzlichen Regeln des DBV teilzunehmen.  Sollte dieses Recht nicht wahrgenommen werden, hat der Club diesen Verzicht unverzüglich, spä testens eine Woche vor Beginn der Aufstiegsrunde, dem jeweils zuständigen Ligaobmann des Ver bandes anzuzeigen. Das Recht zur Teilnahme an der Aufstiegsrunde geht auf den Nächstplatzierten  über. 

10. Abstieg: Es steigen ab: 

• Die beiden schlechtestplatzierten Teams aus der Regionalliga steigen in die 1. Landesliga  auf. 

11. Aufstieg: Es steigen auf: 

• Die Erst- und Zweitplatzierten der 1. Landesliga steigen in die Regionalliga auf. 12. Auf- und Absteiger aus der Bundesliga: Bei Auf- oder Abstieg eines oder mehrerer Teams aus der 3.  Bundesliga kann sich die Zahl der Auf- bzw. Absteiger entsprechend erhöhen oder vermindern. Die  genaueren Einzelheiten legt der Ligaobmann bei Bedarf kurzfristig fest. 

§7 Zuteilung von Clubpunkten 

Clubpunkte werden nur für gespielte (und nicht nachträglich annullierte) Kämpfe ausgestellt und am Ende  der Saison vom Ligaobmann dem DBV-Masterpunktsekretariat übermittelt. Ihre Zuteilung richtet sich nach  der Masterpunktordnung (MPO) des DBV. 

§8 Streitfälle und Protestverfahren 

Das Verfahren bei Streit- und Protestfällen richtet sich nach der Verfahrensordnung des DBV, ebenso die  Höhe der Gebühr und der sonstigen Kostenregelungen. Den Kapitänen soll nach Beendigung eines Kampfes  ein Privatscore ausgehändigt werden, ein Ergebnis wird ausgehängt. Gegen beides kann innerhalb der übli chen Protestfrist widersprochen werden, ansonsten gelten die in den Turnierbridgeregeln üblichen Pro testfristen. 

1. Kein anwesender Turnierleiter: Sollte bei einem Streitfall kein Turnierleiter bestimmt sein, ent scheidet der Ligaobmann. Für jedes bestrittene Board ist ein Schiedsgerichtformular auszufüllen  und beizufügen.  

2. Protest gegen eine getroffene Entscheidung: Für die Einlegung des Rechtsmittels gilt §21 der TO: a. Protest gegen Entscheidung eines anwesenden Turnierleiters: Ist ein Turnierschiedsgericht  (TSG) anwesend und entscheidungsfähig, so entscheidet dieses über Proteste gegen Ent scheidungen des Turnierleiters.

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b. Protest gegen Entscheidung des Verbandssportwarts bzw. Ligaobmanns: Für Protestfälle  gegen die Entscheidung des Verbandssportwarts bzw. Ligaobmanns sind dem Vorsitzenden  des Sportgerichts neben der Protestschrift, der Bescheid des Verbandssportwarts und die  Quittung über die eingereichte Protestgebühr zuzuleiten.  

c. Berufungsinstanz: Gegen eine Entscheidung des TSG ist eine Berufung beim (Landes- )Verbandssportgericht möglich. Gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Verbands sportgerichts ist Berufung bei der in der Verfahrensordnung genannten Instanz (Sportgericht  des Verbandes Nord-West e.V.) möglich. 

§9 Schlussbestimmungen 

1. Richtlinien: Der Verbandsvorstand erlässt die notwendigen Richtlinien zur Durchführung dieser  Ordnung und des Spielbetriebs. 

2. Änderungen / Ergänzungen: Änderungen, Ergänzungen oder eine Neufassung der Spielordnung  bedürfen einer 2/3-Mehrheit der in der Verbandsversammlung abgegebenen Stimmen.

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Anlage – Durchführungsbestimmungen zum Ligastatut 

In diesem Dokument werden Durchführungsbestimmungen zum Teamligastatut des Bridgeverbands West falen aufgeführt. Sie sind Bestandteil des eigentlichen Ligastatuts, quasi eine Anlage dazu. Dauerhafte Än derungen müssen dementsprechend ebenfalls auf der Mitgliederversammlung des Bridgeverbandes West falen mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Vor allem bezieht sich  

die Anlage auf konkrete Zahlen wie Daten oder Preise. 

1. Nenngeld: Das Nenngeld ist mit der Meldung der Mannschaften zu entrichten und beträgt: • Regionalliga: 40,- Euro 

• 1. Landesliga: 20,- Euro 

• 2. Landesliga: 10,- Euro 

• DBV-Pokal 10,- Euro 

2. Erforderliche Korrekturen zum Ligastatut: Sollte es erforderlich sein, dürfen der Verbandssport wart bzw. die zuständigen Ligaobmänner auch kurzfristig Änderungen vornehmen, soweit es gravie rende Gründe dafür gibt. Änderungen sind dabei möglich im Bezug auf Termine, die Auswahl der  Örtlichkeiten, die Auswahl der zuständigen Turnierleiter, die Anzahl der zu spielenden Boards, Re gelungen für Aufstieg oder Abstieg, die Verkürzung oder Verlängerung einer Saison oder die Anzahl  bzw. Auswahl der einsatzberechtigten Spieler. Gravierende Gründe können z. B. Naturkatastro phen, Pandemien, kurzfristig neue Vorgaben der übergeordneten Bridgeverbände oder ähnliches  sein. Diese Änderungen sind jeweils mit dem Vorstand abzusprechen und den Kapitänen der Mann schaften unverzüglich und rechtzeitig mitzuteilen. 

3. Zeitliche Planung für die Ligen: Für die Durchführung einer Saison im Ligabetrieb sollen sich alle Be teiligten an diesen Zeitplan halten, so weit das möglich ist: 

• Bis 01.10. Veröffentlichung der vorgesehenen Termine der nächsten Saison 

• Bis 01.11. Erinnerung zur Meldung an Vorsitzende, Sportwarte und Kapitäne 

• Bis 01.12. Meldetermin für die Mannschaften und ihre Kapitäne 

• Bis 10.12. Verschicken der Zahlungsaufforderungen für die Nenngelder 

• Bis 15.12. Versand der Ausschreibungen an die Kapitäne 

• Bis 15.12. Veröffentlichung der Spielpläne, Räumlichkeiten und Turnierleiter 

• Bis 15.12. Nennung der Aufstellungen durch die Kapitäne 

• Bis 01.01. Eingang der Nenngelder auf dem Verbandskonto 

• Ab 06.01. Frühster möglicher Beginn der Regionalliga 

• Danach Beginn der Landesliga / Landesligen 

• Bis 30.06. Beendigung der Saison der Regionalliga 

• Bis 30.09. Beendigung der Saison in den Landesligen 

4. Clubpunkte: Zurzeit gilt: Für einen Sieg erhält man: 

• In der Regionalliga pro eingesetztem Spieler 200 CP 

• In der 1. Landesliga pro eingesetztem Spieler 160 CP 

• In der 2. Landesliga pro eingesetztem Spieler 120 CP 

• Bei exaktem IMP-Gleichstand erhält jeder am betreffenden Kampf beteiligte Spieler 50% der  oben angegebenen Clubpunkte (also 100 / 80 / 60). 

5. Protestfrist: Die Protestfrist gegen alle Entscheidungen beträgt immer 7 Tage 

6. Protestgebühr: Die Protestgebühr in allen Fällen beträgt 30,- Euro, zu zahlen an die Verbandskasse

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7. Instanzenweg bei Protesten: Die nächsthöhere Instanz für Proteste ist derzeit das Sportgericht des  Verbandes Nord-West e.V. 

8. Chronologie der Änderungen des Teamligastatuts und der Anlage

• Inkrafttreten des Teamligastatuts zum 12.02.1991 

• Diverse, nicht dokumentierte Änderungen in der Folgezeit 

• Aktualisierung des Teamligastatuts zum 24.04.2016 

• Aufnahme von 3 Anträgen zum 16.02.2020 

• Neue Abschrift und digitale Erfassung durch Thorsten Roth zum 21.11.2021 • Korrektur von Fehlern, Anpassung an neue Gegebenheiten und Ausgliederung der Durch führungsbestimmungen in diese Anlage zur Vollversammlung Juni 2022

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